Statuten, von der 24. Generalversammlung am 23. März 2017 genehmigt.
Artikel 1 · Name und Sitz
Der, unter dem Namen Elektro Offroad Club Dielsdorf, abgekürzt «EOCD», gegründete Verein ist eine Vereinigung von Elektro-Buggy-Modellsportfreunden. Der Verein ist überparteilich und konfessionell neutral, im Sinne von Art. 60 ff des schweizerischen ZGB (Zivilgesetzbuch).
Artikel 2 · Zweck
Der Club bezweckt den Zusammenschluss von Modellauto-Sportlern mit dem Ziel, den Sport und eine gute Kameradschaft zu pflegen. Weiterhin soll auch bei der Jugend das Interesse und die Freude an den Clubzielen als sinnvolle Freizeitbeschäftigung geweckt werden. Es werden clubinterne Veranstaltungen und Ausstellungen durchgeführt. Die Teilnahme an Wettbewerben im In- und Ausland wird gefördert.
Artikel 3 · Aufnahme
Es werden alle unserem Verein wohlgesinnten, modellsportbegeisterten Personen aufgenommen, die sich in das Vereinsgefüge eingliedern.
Artikel 4 · Mitgliedschaft
Der Club besteht aus Aktiv-, Passiv-, Jugendmitgliedern, Gönnern, Ehrenmitgliedern und einem Ehrenpräsidenten. Unter Aktiven gibt es die Unterkategorie «Arbeitsteam». Aktiv-, Passiv-, Jugendmitglieder sind im Club voll stimmberechtigt. Bei Abstimmungen über Piste und Gelände hat das Arbeitsteam, gemeinsam mit dem Vorstand, ein Vetorecht. Es können nur Aktiv- oder Passivmitglieder in den Vorstand gewählt werden. Aktiv- und Jugendmitglieder nehmen für und im Namen des Clubs an Rennen im In- und Ausland teil. Gönner werden bevorzugt über die laufenden Clubaktivitäten informiert, dürfen die Bahn aber nur mit Absprache und Anwesenheit eines Vorstandsmitglieds benutzen. Zum Ehrenmitglied bzw. Ehrenpräsidenten kann auf Vorschlag des Vorstands durch die Generalversammlung ernannt werden, wer sich um den Verein in besonderer Weise verdient gemacht hat. Diese sind weiterhin stimmberechtigt und vom Mitgliederbeitrag befreit.
Artikel 5 · Aufnahmeverfahren
Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch den Vorstand.
Artikel 6 · Austritt
Die Mitgliedschaft erlischt durch den Austritt. Der beabsichtigte Austritt ist dem Präsidenten schriftlich einen Monat vor Austritt mitzuteilen und wird auf Ende des Vereinsjahres wirksam. Jahresbeiträge werden nicht zurückerstattet.
Artikel 7 · Ausschluss
Mitglieder, die ihren statuarischen Verpflichtungen nicht nachkommen oder dem Ansehen des Clubs wesentlichen oder leichtfertigen Schaden zufügen, können während des Jahres durch den Beschluss des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
Artikel 8 · Organe
Die Organe des Vereins sind:
a. Mitgliederversammlung (Generalversammlung)
b. Vorstand
c. Rechnungsrevisoren
Oberstes Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Sie findet einmal jährlich statt und wird vom Präsidenten einberufen. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand oder auf Verlangen von einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder einberufen werden.
Artikel 9 · Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen. Er vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Die Amtsdauer beträgt jeweils ein Jahr. Wiederwahl ist möglich.
Artikel 10 · Finanzen
Die Mitgliederbeiträge werden jährlich von der Generalversammlung festgesetzt. Das Vereinsjahr dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Artikel 11 · Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erfolgen. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine gemeinnützige Organisation.